| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raecke Schreiber GbR |  |
Stand 09.Juni 2003
§ 1 Geltung
1. Raecke Schreiber erbringt Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Davon abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden
nur Vertragsinhalt, wenn sie Raecke Schreiber
ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Ansonsten verbleibt
es bei der Gültigkeit der Vertragsbedingungen von Raecke
Schreiber . Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen.
2. Raecke Schreiber ist zur Änderung
oder Ergänzung der Vertragsbedingungen einschließlich aller
Anlagen, Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist berechtigt. Widerspricht
der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Beim Widerspruch des
Kunden ist Raecke Schreiber berechtigt,
den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten
Bedingungen in Kraft treten sollen.
3. Es gelten ausschließlich nur schriftliche Vereinbarungen.
Kündigungen haben zur Wirksamkeit per Einschreiben zu erfolgen.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten von Raecke
Schreiber kommt mit der Gegenzeichnung eines
Kundenantrages oder durch einen separaten Vertrag mit Raecke
Schreiber zustande
§ 3 Leistungsumfang
1. Raecke Schreiber erstellt Webseiten
oder andere Anwendungsprogramme für den Kunden und richtet
diese unter einer Domain des Kunden ein bzw. installiert sie
auf einzelnen Computern oder Computernetzwerken des Kunden.
2. Auf Wunsch werden dem Kunden eigene Domains und E-Mail-Adressen
auf dem Server des Vertragspartners von Raecke Schreiber
eingerichtet.
3. Soweit Raecke Schreiber kostenlose
Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und
ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-
oder Schadensersatzanspruch entsteht hieraus nicht.
§ 4 Kündigung
1. Bei Verträgen ohne Mindestzeit ist das Vertragsverhältnis
für beide Vertragspartner mit einer Frist von 8 Wochen zum
Quartalsende kündbar. Bei Verträgen mit Mindestzeiten ist
das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestzeit
kündbar. Die Kündigung muss mindestens einen Monat vor dem
Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Ansonsten gilt
das Vertragsverhältnis für den Zeitraum der ersten Mindestzeit
als verlängert.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon
unberührt.
§ 5 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat Raecke Schreiber
die Einrichtungen der www-Seiten bzw. den Zugang zu den Computern,
auf denen Installationen vorgenommen werden, zu ermöglichen,
soweit das erforderlich ist und die Einrichtungen nicht durch
den Kunden selbst vorgenommen werden.
2. Der Kunde hat jede Änderung in seiner Person, sei es
Namensänderung oder Bezeichnungsänderung oder Gesellschaftsänderung,
anzuzeigen.
3. Im Falle des Verstoßes gegen Ziffer 2 ist Raecke
Schreiber zur sofortigen Kündigung berechtigt,
in den übrigen Fällen nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind
monatlich im voraus jeweils zum 01. eines jeden Monats zu
zahlen. Ist das Entgelt für einen Teil des Monats zu berechnen,
so wird es für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts
berechnet.
2. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 10. Tag nach Zugang
der Rechnung auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
3. Raecke Schreiber hat lediglich
nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist. Behauptet
der Kunde geringere Gebühren, hat er dies innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich nachzuweisen, sonst
ist die Rechnung akzeptiert.
4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen haben eine sofortige
Fälligkeit aller Forderungen von Raecke Schreiber
zur Folge. Raecke Schreiber
kann nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösen
von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs oder
Nachsuchen eines Vergleichs des Kunden.
§ 7 Zahlungsverzug
1. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 3 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Raecke
Schreiber eine Belastung mit einem höheren
Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit
der Bezahlung in Verzug oder befindet er sich mit einem Betrag
in Höhe zweier monatlicher Entgelte in Verzug, ist Raecke
Schreiber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Gegenansprüche an Raecke Schreiber kann
der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen
aus diesem Vertrage geltend machen.
§ 9 Haftung Raecke Schreiber
1. Raecke Schreiber haftet für
Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn sie
oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen die Schäden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber
hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Schäden, die bei einer Nachbesserung entstehen.
2. Raecke Schreiber haftet nicht
für übermittelte Informationen, weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von
Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt.
§ 10 Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Raecke
Schreiber und Dritten durch die missbräuchliche
oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von Raecke
Schreiber oder dadurch entstehen, dass der
Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung
1. Alle von Raecke Schreiber mit
der Abwicklung des Vertrages betrauten Personen beachten die
datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Kunde ist nicht berechtigt,
nicht für ihn bestimmte Daten sich oder Dritten oder durch
Dritte zu verschaffen.
2. Raecke Schreiber unterbreitete
Informationen gelten als vertraulich, falls nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich Raecke Schreiber
zur Erbringung seiner Dienste Dritter bedient,
dürften diesen nach Einverständnis des Kunden die Teilnehmerdaten
offengelegt werden.
§ 12 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Erstellung
von Web-Seiten
1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht
an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von Raecke
Schreiber auf Dritte übertragen werden.
Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in
dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen
Projektes vereinbart wird.
2. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält
der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche
Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der
durch Raecke Schreiber durchgeführten
Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe
von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
3. Das Nutzungsrecht an einer von Raecke Schreiber
entwickelten oder gelieferten Software umfasst
die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch
des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes
noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte
gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht
für ihn ausüben oder 100 %-ige Tochterunternehmen sind.
4. Wird von Absatz 3 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht
für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen
alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen
Schutzvermerke tragen.
5. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand
(Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte)
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents oder eines sonstigen
Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der
Kunde gehalten, Raecke Schreiber
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird
ohne vorherige Zustimmung von Raecke Schreiber
keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und Raecke
Schreiber auf Verlangen die Verteidigung
gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung
einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
6. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen
davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder,
wenn nach Auffassung von Raecke Schreiber
eine Klage wegen Verletzung der Schutzrechte droht, so hat
Raecke Schreiber das Wahlrecht zwischen
folgenden Maßnahmen:
- Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass keine Schutzrechte
mehr verletzt werden,
- dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand
weiter zu nutzen,
- den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu
ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder
den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem
ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
- den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber
das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages
für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
7. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände,
bei denen die Schutzrechtverletzung auf einem vom Kunden stammenden
Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom
Kunden geändert oder zusammen mit nicht von Raecke
Schreiber gelieferten Vertragsgegenständen
betrieben wurde.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Berlin, BRD. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich
Scheck- und Wechselklage sowie sämtlich zwischen den Parteien
sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist - der
jeweilige Sitz von Raecke Schreiber .
2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtung aus Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch
die Rechtsnachfolger der Raecke Schreiber
-Kunden gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung
entsprechend.